Alles Wichtige zu 115 Jahre GUV/FAKULTA und unserer Sonderaktion
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80 Jahre Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa
Heute erinnern wir an den 8. Mai 1945. Ein Tag der Mahnung und der Hoffnung.
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Mehr als 300 Google-Bewertungen – und ein herausragender Schnitt.
Unsere Mitglieder wissen, was sie an uns haben – und sie zeigen es auch: Mit inzwischen über 300 Bewertungen auf Google und einem beeindruckenden Durchschnitt von 4,8 von 5 Sternen erhalten wir regelmäßig ein starkes Feedback für unsere Arbeit.
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Wir bauen Pressestelle und Medienangebot aus
In neuem Look, mit aktualisiertem Medienangebot und mit einer neuen Zuständigkeit stellen wir unsere Pressestelle nun prominenter in die Öffentlichkeit.
Leistungsplakate
Arbeitshilfen

Der Unterstützungsantrag des FsS
Hier geht es ganz direkt: Der Unterstützungsantrag des FsS zu den Leistungen der GUV/FAKULTA.

Die Arbeitgeberbescheinigung
Für die Leistungen der GUV/FAKULTA ist ein Nachweis notwendig, dass der Schaden während der Dinestzeit eingetreten ist.

Gut zu wissen: Das Verletztengeld
Erleidest du einen Unfall und bist länger arbeitsunfähig, endet nach 6 Wochen die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. An deren Stelle tritt ein gesetzliches Verletztengeld. Dann hast du etwa 80% deines Arbeitsentgeltes zur Verfügung. Wir unterstützen dich bis zu 400 Tage lang mit 12 € pro Tag.
Hier kannst du mit mir Kontakt aufnehmen
E-Mail: patrick.neubert@guv-fakulta.de
Telefon: 0151 19560554
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