Schadensfall des Monats

Fehleinschätzung im Reisedienst!

In Ausland bog ein Busfahrer mit seiner Gruppe in eine zu enge Straße ein – ohne dabei einen Einweiser einzusetzen. Er rammte mit dem Bus einen Baum, die Seitenscheibe zerbrach. Da am Wochenende vor Ort kein Glaspartner verfügbar war, mussten Monteure aus Deutschland anreisen, übernachten und den Schaden beheben. Zusätzlich musste ein Ersatzbus angemietet werden.

Der Arbeitgeber verlangte wegen grober Fahrlässigkeit etwa 5.000 Euro Regress.
Doch die GUV/FAKULTA stand dem Kollegen zur Seite – mit einer Schadenersatzbeihilfe von von weit mehr als 4.000 Euro.
Solidarität zählt – genau dafür gibt es uns, die GUV/FAKULTA.

 

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