Liebe Kollegin, lieber Kollege.

Am 25. Mai 2018 trat die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Damit haben sich auch die Datenschutzerklärungen auf unseren Aufnahmescheinen geändert.

So gut wie möglich haben wir versucht, ältere Medien zu entsorgen und durch neue zu ersetzen. Das ist jedoch bei der Menge gar nicht möglich. So hast du deinen Beitritt auf einem älteren Aufnahmeschein erklärt. Das ist aber gar nicht schlimm. Du hast in jedem Falle Anspruch auf alle unsere Leistungen.

Damit jedoch auch alles korrekt ist möchten wir dich bitten, den neuen - an die Regeln der EU-DSGVO - angepassten Bestimmungen noch einmal kurz zuzustimmen.

Die neuen Regelungen lauten:

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Ich erkenne die Unterstützungsordnung der GUV/FAKULTA an. Ich willige ein, dass meine persönlichen Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Mitgliederverhältnisses und der Wahrnehmung gewerkschaftlicher Aufgaben elektronisch verarbeitet und genutzt werden. Im Rahmen dieser Zweckbestimmungen werden die Daten ausschließlich zur Erfüllung unserer Aufgaben an diesbezüglich besonders Beauftragte weitergegeben und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht oder nur mit ihrer gesonderten Einwilligung. Es gelten die Bestimmungen der EU-DSGVO und des BDSG in ihrer jeweils gültigen Fassung. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.guv-fakulta.de/datenschutz.html

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Einverständniserklärung

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