Schadensfall des Monats

Teurer Schaden beim Baggereinsatz

Bei Arbeiten mit einem Bagger in einem Schlackenbeet wurden offenbar Arbeitsanweisungen nicht beachtet. Dabei entstand am Bagger ein Schaden von über 25.000 Euro.
Der Arbeitgeber machte den Kollegen dafür verantwortlich und forderte zunächst die gesamte Summe zurück. In Gesprächen mit der IG Metall wurde die Regressforderung schließlich auf 10.000 Euro reduziert.

Dennoch wurde der Fall anschließend mit Unterstützung des DGB Rechtsschutz gerichtlich überprüft. Das Gericht wies darauf hin, dass zumindest grobe Fahrlässigkeit vorliegen könnte. Aufgrund des bestehenden Prozessrisikos akzeptierte der Kollege schließlich die reduzierte Forderung.

Als Mitglied der GUV/FAKULTA war er zusätzlich abgesichert: Er erhielt eine Schadenersatzbeihilfe von rund 8.000 Euro.

 

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