Schadensfall des Monats

Teurer Unfall bei der Postzustellung

Bei der Postzustellung setzte sich das abgestellte Fahrzeug plötzlich in Bewegung. Noch beim Aussteigen griff der Zusteller ein und konnte den rückwärts rollenden Wagen auf eine Wiese lenken.

Trotzdem entstand hoher Sachschaden und der Arbeitgeber nahm seinen Mitarbeiter zunächst mit 8.100 Euro in Regress.
Mit dem ver.di- und DGB-Rechtsschutz erzielte der Zusteller anschließend einen gerichtlichen Vergleich: Der Arbeitgeber zahlte ihm 2.000 Euro zurück.

Als Mitglied der GUV /FAKULTA war der Kollege zusätzlich abgesichert: 5.475 Euro der restlichen Schadenssumme von 6.100 Euro zahlte die GUV/FAKULTA für ihn.

 

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