In welchen Fällen gewährt die GUV/FAKULTA Rechtsschutz?

Die GUV/FAKULTA gewährt Rechtsschutz bei Problemen aus beruflicher Tätigkeit im Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Zivilrecht.

Private und gewerkschaftliche Rechtsschutzansprüche haben jedoch Vorrang vor einer Rechtsschutzübernahme durch die GUV/FAKULTA.

Zuletzt aktualisiert am 27.06.2024

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