In welchen Fällen gewährt die GUV/FAKULTA Rechtsschutz?
Die GUV/FAKULTA gewährt Rechtsschutz bei Problemen aus beruflicher Tätigkeit im Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Zivilrecht.
Private und gewerkschaftliche Rechtsschutzansprüche haben jedoch Vorrang vor einer Rechtsschutzübernahme durch die GUV/FAKULTA.
Zuletzt aktualisiert am 27.06.2024