In welchen Fällen können wir dir nicht helfen?

In Fällen des Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrechts sowie der Mankohaftung (z. B. Kassenfehlbestände) und Paketverlusten wende dich bitte an deine Gewerkschaft. Auch Halte- und Parkverstöße im ruhenden Verkehr sind ausgeschlossen.

Bei Vorsatztaten und Unfällen aufgrund von Alkohol- oder Drogeneinfluss kann die Unterstützung versagt werden.

Zuletzt aktualisiert am 27.06.2024

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