In welchen Fällen können wir dir nicht helfen?
In Fällen des Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrechts sowie der Mankohaftung (z. B. Kassenfehlbestände) und Paketverlusten wende dich bitte an deine Gewerkschaft. Auch Halte- und Parkverstöße im ruhenden Verkehr sind ausgeschlossen.
Bei Vorsatztaten und Unfällen aufgrund von Alkohol- oder Drogeneinfluss kann die Unterstützung versagt werden.
Zuletzt aktualisiert am 27.06.2024