Was ist, wenn ich kein Gewerkschaftsmitglied bin oder dort gekündigt habe?
In diesem Falle entfällt der Schutz durch die GUV/FAKULTA sofort. Denn wir sind eine gewerkschaftliche Schutzeinrichtung.
Unsere Hilfe setzt eine bestehende und fortdauernde Mitgliedschaft bei der GUV/FAKULTA und in einer DGB-Gewerkschaft voraus.
Das Mitgliedschaftsverhältnis bei der GUV/FAKULTA wird nicht automatisch mit der Kündigung bei einer der DGB-Gewerkschaften beendet. Es ist erforderlich, die Mitgliedschaftbei der GUV/FAKULTA gesondert zu kündigen. Bei Austritt aus einer DGB-Gewerkschaft kann die Mitgliedschaft bei der GUV/FAKULTA unterjährig beendet werden.
Zuletzt aktualisiert am 29.10.2024