Weshalb wird bei Park- und Halteverstößen nicht unterstützt?
Weil es sich bei diesen Verstößen nicht um eine Teilnahme im Straßenverkehr handelt. Verstöße im ruhenden Verkehr sind über die GUV/FAKULTA nicht abgesichert. Oft handelt es sich dabei auch um Vorsatztaten. Daher werden beispielsweise die Kosten für Abschleppvorgänge nicht erstattet.
Zuletzt aktualisiert am 27.06.2024