Weshalb wird bei Park- und Halteverstößen nicht unterstützt?

Weil es sich bei diesen Verstößen nicht um eine Teilnahme im Straßenverkehr handelt. Verstöße im ruhenden Verkehr sind über die GUV/FAKULTA nicht abgesichert. Oft handelt es sich dabei auch um Vorsatztaten. Daher werden beispielsweise die Kosten für Abschleppvorgänge nicht erstattet.

Zuletzt aktualisiert am 27.06.2024

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