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Was sollen wir für dich ändern?

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SEPA-Lastschriftmandat:
Mit der Mitteilung meiner neuen Bankverbindung ermächtige ich die GUV/FAKULTA, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der GUV/FAKULTA auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basislastschrift wird mich die GUV/FAKULTA über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten. Die erforderlichen personenbezogenen Daten werden bei der GUV/FAKULTA erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Einhaltung der Vorschriften der EU-DSGVO und des BDSG in ihren jeweils gültigen Fassungen wird zugesichert.

 

Datenschutzhinweis:

Die vorstehenden Daten werden für die Zweckbestimmungen des Mitgliederverhältnisses und der Wahrnehmung gewerkschaftlicher Aufgaben elektronisch verarbeitet. Im Rahmen dieser Zweckbestimmungen werden die Daten ausschließlich zur Erfüllung dieser Aufgaben an diesbezüglich besonders Beauftragte weitergegeben und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht oder nur mit gesonderten Einwilligung. Es gelten die Bestimmungen der EU-DSGVO und des BDSG in ihren jeweils gültigen Fassungen. Weitere Himweise zum Datenschutz unter www.guv-fakulta.de/datenschutz.html.

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