Schadenbeispiele
Einige Schadensbeispiele sortiert nach verschiedenen Bereichen.
Klicke auf die Bereichsüberschrift um die Beispiele anzuzeigen.
USB-Stick verloren
Kollege F. verlor einen Datenstick. Er enthielt persönliche Kundendaten und war nicht gegen fremden Zugriff gesichert. Er wurde gefunden und der Aufsichtsbehörde übergeben. Diese ermittelte den verantwortlichen Betrieb und verhängte ein Bußgeld gegen den Arbeitgeber. Die Geschäftsführung nahm den Kollegen in Regress.
Dies wäre ein Leistungsfall für die GUV/FAKULTA.
Serien-E-Mail falsch verschickt
Kollegin B. verschickte eine dienstliche E-Mail und setzte dabei private und betriebliche Mailadressen versehentlich ins „CC“- statt ins „BCC“-Feld. Die Folge: Alle Empfänger konnten die Adressen einsehen. Ein Empfänger wandte sich an die Aufsichtsbehörde – die verhängte ein Bußgeld gegen das Unternehmen.
Der Arbeitgeber nahm Kollegin B. in Regress. In einem solchen Fall kann die GUV/FAKULTA einspringen und mit einer Schadenersatzbeihilfe unterstützen. Ein gutes Beispiel dafür, wie schnell ein kleiner Fehler große Folgen haben kann – und wie wichtig Absicherung ist.
LKW umgekippt
LKW-Fahrer W. geriet in einer steilen Kurve ins Kippen – der LKW landete auf der Seite. Der Schaden: satte 22.000 Euro.
Für W. hatte das finanzielle Folgen: Der Arbeitgeber nahm ihn mit 6.750 Euro in Regress. Zum Glück sprang die GUV/FAKULTA ein und übernahm 6.210 Euro als Schadenersatzbeihilfe. Eine wertvolle Unterstützung im Ernstfall.
Lagerschuppen beschädigt
Beim Abfahren von der Verladerampe stieß Kollege K. mit der rechten Seite des Kofferaufbaus seines LKW gegen einen Lagerschuppen. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 5.380 Euro.
Im anschließenden Verfahren übernahm ver.di die Rechtsschutzkosten. Kollege K. selbst wurde zu einer Zahlung von 2.914 Euro verpflichtet. Doch zum Glück war er nicht allein: Die GUV/FAKULTA unterstützte mit 2.797 Euro Schadenersatzbeihilfe. Ein gutes Beispiel dafür, wie wichtig eine starke Absicherung im Beruf ist.
Schmerzensgeld
Kraftfahrer N entlud seinen LKW auf einem fremden Betriebshof. Durch Unachtsamkeit eines Gabelstaplerfahrers wurde er verletzt. Nach mehreren Gerichtsinstanzen erhielt er 25.000 Euro Schmerzensgeld.
Die GUV/FAKULTA zahlte rd. 11.250 Euro Rechtsanwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten.
Beinbruch
Kraftfahrer D stürzte von seinem LKW und zog sich einen Beinbruch zu Krankenhausaufenthalt 24 Tag.
Die GUV/FAKULTA zahlte 520 Euro Krankenhaustagegeld.
LKW bleibt in einer Brückendurchfahrt hängen
Kollege G. arbeitet als Fahrer bei einer Transportfirma. Auf dem Rückweg von einer Baustelle übersah er ein Hinweisschild und blieb mit dem LKW in einer Brückendurchfahrt hängen. Der Schaden am Fahrzeug: 14.942 Euro.
Im anschließenden Verfahren – unterstützt von ver.di, die die Gerichts- und Anwaltskosten übernahm – wurde G. zu 7.669 Euro Schadenersatz verurteilt. Zum Glück stand ihm die GUV/FAKULTA zur Seite: Sie zahlte 7.362 Euro als Schadenersatzbeihilfe. Ein starkes Beispiel für gelebte Solidarität im Ernstfall.
Ampel übersehen
Kollege L. übersah auf dem Betriebshof seines Arbeitgebers eine Ampel. Dabei wurden sowohl der LKW als auch ein Rolltor beschädigt. Der Arbeitgeber forderte 16.361 Euro Schadenersatz.
L. wehrte sich rechtlich – das Verfahren ging bis vor ein Landesarbeitsgericht. In zweiter Instanz wurde er zu einer Zahlung von 5.000 Euro verurteilt. ver.di übernahm die Rechtsschutzkosten. Und auch die GUV/FAKULTA stand ihm zur Seite: Sie zahlte 4.700 Euro Schadenersatzbeihilfe. Ein starkes Beispiel für gelebte Solidarität.
Dienst-PKW Falsch getankt
Kollege F. betankte seinen Dienst-PKW versehentlich mit Benzin statt mit Diesel. Der daraus entstandene Schaden war erheblich – der Arbeitgeber forderte 3.100 Euro und nahm ihn in voller Höhe in Regress.
F. wehrte sich rechtlich, und es kam zu einem Vergleich: Am Ende musste er noch 1.550 Euro zahlen. Zum Glück konnte er auf die GUV/FAKULTA zählen – sie unterstützte ihn mit 1.440 Euro Schadenersatzbeihilfe. Ein Beispiel dafür, wie hilfreich diese Absicherung im Arbeitsalltag sein kann.
Unfall
Betriebsrätin M war mit einem Firmenfahrzeug auf dem Weg zum Zweigwerk. Durch eine Unachtsamkeit verursachte sie einen Unfall. Es entstand ein Sachschaden von rund 7.500 Euro Die Kaskoversicherung regulierte den Schaden und forderte das Geld zurück Das Arbeitsgericht verurteilte die Kollegin zu 5.000 Euro Schadenersatz. Außerdem musste sie noch 250 Euro Bußgeld bezahlen. Die Gewerkschaft übernahm die Kosten für den Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren.
Die GUV/FAKULTA übernahm die Kosten im Strafverfahren. Sie zahlte an Kollegin M. außerdem 4.750 Euro Schaden- ersatzbeihilfe und 112,50 Euro Notfallunterstützung, zur Abwendung ihrer wirtschaftlichen Notlage.
Unfall
Kollege K fuhr mit seinem Dienstwagen zu einer Einsatzstelle. Es kam zu einem Unfall Gegen Zahlung einer Auflage von 1.870 Euro wurde das Verfahren eingestellt.
Der Kollege geriet dadurch in witschaftliche Notlage. Die GUV/FAKULTA zahlte 922 Euro Notfallunterstützung.
Reh kreuzte die Straße
Kollege L. war auf dem Weg zur Arbeit, als plötzlich ein Reh die Straße kreuzte. Es kam zum Zusammenstoß, der einen Schaden von 2.000 Euro verursachte. Zum Glück war sein Auto teilkaskoversichert – mit einem Selbstbehalt von 500 Euro.
Die Versicherung übernimmt den Großteil der Kosten. Doch den Eigenanteil muss er selbst tragen. Wäre Kollege L. Mitglied der GUV/FAKULTA, könnte diese bis zu 300 Euro des nachgewiesenen Selbstbehalts als Schadenersatzbeihilfe übernehmen. Eine Absicherung, die sich lohnt.
Rangieren
Während einer Rangiertätigkeit verursachte Kollege Z bei einer Privatbahn durch eine Fahrlässigkeit einen Schaden von 17.500 Euro Der Arbeitgeber forderte unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse 2.600 Euro Regress.
Der Kollege war nicht Mitglied der GUV/FAKULTA. Sie hätte ihn mit einem Betrag von ca. 2.344 Euro unterstützt.
Prellbock
Triebwagenführer C fuhr gegen einen Prellbock und verursachte einen Sachschaden in Höhe von 110.000 Euro. Kollege C wurde wegen fahrlässiger Gefährung des Schienenverkehrs zu 3.000 Euro verurteilt.
Die GUV/FAKULTA gewährte ihm einen Notfallunterstützung in Höhe von 1.600 Euro zur Vermeidung einer wirtschaftlichen Notlage.
Kuppeln
Beim Abkuppeln eines Waggons von einer Einheit versäumte Kollege S den Wagen ausreichend zu sichern. Dadurch setzte sich der Waggon selbstständig in Bewegung und prallte gegen einen Prellbock. Es entstand ein Schaden in Höhe von 3.500 Euro Kollege S wurde mit 700 Euro in Regress genommen.
Die GUV/FAKULTA unterstützte den Kollegen mit 672 Euro Schadenersatzbeihilfe.
Weiche
Kollege D übersah eine nicht korrekt anliegende Weiche und das „gesperrt“ zeigende Fahrsignal . Infolge der anschließenden Entgleisung entstand hoher Sachschaden. An dem verbleibenden Eigenschaden des Arbeitgebers von über 40.000 Euro wurde Kollege D mit einem Monatsbruttoeinkommen zum Regress herangezogen.
Die GUV/FAKULTA unterstützte den Kollegen mit 1.990 Euro Schadenersatzbeihilfe.
Auffahrunfall mit Straßenbahn
Kollegin K. fuhr mit der Straßenbahn auf eine vorausfahrende Straßenbahn auf. Es entstand Personenschaden. Kollegin M. erhielt einen Strafbefehl über 750 Euro. Sie erhielt Rechtsschutz durch ver.di. Die GUV/FAKULTA zahlte 362 Euro Notfallunterstützung.
PKW beschädigt
Busfahrer H beschädigte mit dem Gelenkbus im Vorbeifahren einen PKW In der Hauptverhandlung wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.
Die GUV/FAKULTA übernahm 532 Euro Rechtsanwaltskosten.
Haltestellenbremse gelöst
Busfahrer W. löste die Haltestellenbremse – der Bus rollte weiter und prallte auf das Fahrzeug vor ihm. Der Schaden: über 4.800 Euro.
Für W. hatte das finanzielle Folgen. Er wurde mit 2.500 Euro in Regress genommen. Doch zum Glück gab es Unterstützung: Die GUV/FAKULTA übernahm 2.300 Euro als Schadenersatzbeihilfe. Ein deutlicher Beweis dafür, wie wertvoll diese Absicherung in solchen Momenten ist.
Vorwurf der Unfallflucht
Busfahrer F. geriet in Schwierigkeiten – ihm wurde vorgeworfen, sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt zu haben. Um das Verfahren abzuwenden, musste er 600 Euro zahlen.
Zum Glück gab es Hilfe: Die GUV/FAKULTA half mit 287 Euro Notfallunterstützung, damit die finanzielle Belastung nicht zu groß wurde.
Krankenhaus nach Busunfall
Bei der Fahrt wurde Busfahrer L. in einen Unfall verwickelt – und der hatte es in sich. Er wurde so schwer verletzt, dass er 20 Tage im Krankenhaus bleiben musste.
Zumindest finanziell gab es etwas Entlastung: Die GUV/FAKULTA unterstützte ihn mit 480 Euro Unfall-Krankenhaustagegeld. Eine wertvolle Hilfe in einer schwierigen Zeit.
Verkehrsunfall mit einem Bus
Kollegin F. verursachte mit einem Bus einen Verkehrsunfall. In der Folge musste sie eine behördliche Auflage in Höhe von 600 Euro erfüllen. Zusätzlich wurde sie vom Arbeitgeber mit 2.000 Euro in Regress genommen.
Eine erhebliche finanzielle Belastung – doch sie war nicht allein: Die GUV/FAKULTA unterstützte sie mit 287 Euro Notfallhilfe zur Abwendung ihrer wirtschaftlichen Notlage und zahlte darüber hinaus 1.920 Euro Schadenersatzbeihilfe. Ein starkes Beispiel für solidarischen Rückhalt im Beruf.
Bus rollte auf den vor ihm stehenden Bus
Busfahrer W. hatte die Haltestellenbremse gelöst. Der Bus rollte auf den vor ihm stehenden Bus auf. Es entstand ein Schaden in Höhe von über 4.800 Euro. Kollege W. wurde mit 2.500 Euro in Regress genommen. Die GUV/FAKULTA unterstützte mit 2.300 Euro Schadenersatzbeihilfe.
Sachschaden
Kollege L fuhr beim Entladen eines LKW mit dem Stapler rückwärts gegen eine Wand. Es entstand ein beträchtlicher Schaden. Regressforderung: 600 Euro
Die GUV/FAKULTA unterstützte mit 576 Euro Schadenersatzbeihilfe.
Unfall
Kollege M verursachte beim Überqueren einer öffentlichen Straße mit seinem Stapler einen Unfall. Gegen Zahlung einer Auflage von 800 Euro wurde das Verfahren eingestell.
Die GUV/FAKULTA zahlte 387 Euro Notfallunterstützung zur Abwendung seiner wirtschaftlichen Notlage.
Grundberührung
Kollege H ist Schiffsführer Nach einer Grundberührung wurde das Schiff leck. Es trat Wasser ein. Der Gesamtschaden betrug weit über 9 000 Euro Die Reederei forderte 2 500 Euro Regres.
Die GUV/FAKULTA unterstützte mit 2.400 Euro Schadenersatzbeihilfe.
Anleger
Kollegen T wurde vorgeworfen, mit seinem Schiffsverband einen Anleger abgerissen zu haben. Nach Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro wurde das Verfahren eingestellt
Die GUV/FAKULTA zahlte 487 Euro Notfallunterstützung zur Abwendung seiner wirtschaftlichen Notlage.
Verlorene Dienstschlüssel
Kundenberater S verlor seinen Dienstschlüssel Schaden für eine neue Schließanlage 20.000 Euro. Der Arbeitgeber verlangte Schadenersatz ver.di erteilte Rechtsschutz Der Kollege musste dennoch 10.000 Euro zahlen.
Die GUV/FAKULTA unterstützte den Kollegen mit 9.200 Euro Schadenersatzbeihilfe.
Verkehrsunfall
Paketzusteller D missachtete die Vorfahrt eines Radfahrers und verursachte einen Unfall mit Sach- und Personenschaden. Gegen Zahlung einer Auflage von 250 Euro wurde das Verfahren eingestell.
Die GUV/FAKULTA zahlte 225 Euro Notfallunterstützung zur Abwendung seiner wirtschaftlichen Notlage.
Falsch getankt
Kollege F ist Auszubildender im zweiten Ausbildungsjahr Er betankte ein Zustellfahrzeug mit Benzin, anstatt mit Diesel. Es entstand ein hoher Sachschaden. Nachdem sich der Betriebsrat und ver.di eingeschaltet hatten, wurde die Forderung des Arbeitgebers auf 400 Euro reduziert.
Die GUV/FAKULTA unterstützte den Kollegen mit 360 Euro Schadenersatzbeihilfe.
Sturz
Kollegin S war als Entladerin in einem Paketzentrum beschäftigt. Ein Fahrer fuhr beim Zurücksetzen eine Stelze des Containers um. Sie stürzte eineinhalb Meter tief aus dem Koffer und wurde wegen einer schweren Kopfverletzung voll erwerbsunfähig.
Leider war sie nicht Mitglied der GUV/FAKULTA. In diesem Fall hätte ihr die GUV/FAKULTA ein Krankenhaustagegeld und eine Unterstützung bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gewährt. Insgesamt eine Summe von 12.480 Euro.
Radfahrer
In der Nacht fuhr ein Radfahrer in eine angeblich ungenügend abgesicherte Baustelle und verletzte sich. Er erstattete Anzeige. Verantwortlich war hier der zuständige Bauleiter. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldbuße von 250 Euro eingestellt.
Die GUV/FAKULTA zahlte 225 Euro Notfallunterstützung zur Abwendung einer wirtschaftlichen Notlage.
Umgekippt
Beim Ausbaggern einer Baugrube kippte Baumaschinist L. mit seinem Bagger um. Gesamtschaden 16.362 Euro. Vor dem Arbeitsgericht wurde Kollege L. zu einem Schadenersatz in Höhe von 5.625 Euro verurteilt.
Die GUV/FAKULTA unterstützte mit 5.400 Euro Schadenersatzbeihilfe.
Stahlrohre
Beim Verladen von Stahlrohren hob Kollege H ein Bündel an und übersah dabei einen Mitarbeiter. Dieser wurde verletzt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen Zahlung von 2 000 Euro ein.
Die GUV/FAKULTA unterstützte den Kollegen H. mit 1.100 Euro Notfallunterstützung.
Stürzt bei der Arbeit auf dem Betriebshof
Kollegin P. stürzte bei der Arbeit auf dem Betriebshof, als er ins Fahrzeug einsteigen wollte, und verletzte sich schwer am Fußgelenk. Nach Ende der Lohnfortzahlung erhielt sie 120 Tage lang von der GUV/FAKULTA 12 € täglich zusätzlich zum Verletztengeld – insgesamt 1.440 €.
Heizung
Nach Schweißarbeiten befüllte ein Heizungsmonteur die Heizungsanlage mit Wasser und öffnete die Absperrschieber, damit die gesamte Heizungsanlage mit Wasser befüllt wird. Dabei kam es zu Wasseraustritten, da in einigen Räumen keine Heizkörper montiert waren und die montierten Thermostate offen standen. Der Kollege wurde vom Arbeitgeber mit 2.472,54 Euro in Regress genommen.
Als GUV/FAKULTA-Mitglied hätte der Kollege mit 2.225 Euro Unterstützung rechnen können.
Elektrik
Zwei junge Elektriker reparierten eine Anlage in einem Wohnhaus. Am darauffolgenden Tag kam es zu einem Brand. Verletzt wurde zum Glück niemand. Das Verfahren mit dem Vorwurf der Brandstiftung wurde gegen eine Auflage von 2.000 Euro eingestellt.
Leider war nur ein Kollege Mitglied der GUV/FAKULTA. Unser Mitglied erhielt 1.100 Euro Notfallunterstützung zur Abwendung seiner wirtschaftlichen Notlage.
Testlauf
Im Werk eines Automobilzulieferers kam es durch einen missglückten Testlauf der Filteranlage zu einer Explosion. Sieben Beschäftigte wurden verletzt.
Die GUV/FAKULTA unterstütze ihre Mitglieder mit dem Krankenhaustagegeld in Höhe von 330 Euro.
Sammelfahrzeug
Kollege H. aus D. fuhr mit dem Abfallsammelfahrzeug auf einen Hof. Durch Unachtsamkeit wurde die Fahrerkabine erheblich beschädigt. Der Schaden betrug über 10.000 Euro. Koll. H. wurde mit 1.000 Euro in Regress genommen.
Die GUV/FAKULTA unterstützte mit 960 Euro Schadenersatzbeihilfe.
Gebäudereinigung
Ein Gebäudereiniger hatte den Auftrag, die Glasscheiben eines Bürokomplexes zu reinigen. Bei der Abnahme fällt auf, dass alle Scheiben zerkratzt sind. Bei den Scheiben handelt es sich um Einscheibensicherheitsglas. Es entstand ein beträchtlicher Schaden. Der Kollege wurde in Regress genommen.
Ein Fall für die GUV/FAKULTA.
Unfall
Kollege D fuhr mit dem Müllfahrzeug rückwärts. Dabei verursachte er einen Unfall. Kollege D erhielt einen Strafbefehl über 600 Euro.
ver.di gewährte Rechtsschutz. Die GUV/FAKULTA zahlte 375 Euro Notfallunterstützung zur Abwendung seiner wirtschaftlichen Notlage.
Kindergarten
In einem Kindergarten kam es zu einem Unfall. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen die Erzieherin wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Die Erzieherin musste eine Geldstrafe bezahlen.
Ein Fall für die GUV/FAKULTA.
Unfall
Rettungsassistent B fuhr mit Sondersignal zu einem Einsatz. Wegen starken Verkehrs musste er über den Fußweg fahren. Dabei rammte er einen Vorwegweiser. Es entstand erheblicher Sachschaden am Einsatzfahrzeug Das DRK nahm Kollegen B in Höhe der Selbstbeteiligung mit 500 Euro in Regress.
Die GUV/FAKULTA unterstützte mit 460 Euro Schadenersatzbeihilfe.
Löschfahrzeug
Feuerwehrmann G der Berufsfeuerwehr in S wendete ein Lösch- fahrzeug auf einer Wiese. Hierbei sank das Fahrzeug ein. Bevor es geborgen werden konnte, musste es entleert werden. Der Arbeitgeber des Feuerwehrmanns nahm diesen für den verursachten Schaden mit 550 Euro in Regress.
Die GUV/FAKULTA unterstützte den Kollegen mit 517 Euro Schadenersatzbeihilfe.
Rettungshelfer
Rettungshelfer L fuhr mit Sondersignal in einen Kreuzungsbereich. Es kam zu einem Unfall und einem anschließenden Verfahren, welches eingestellt wurde.
ver.di übernahm den Rechtsschutz. Die GUV/FAKULTA unterstützte ihn mit einer Notfallunterstützung bei seinem Bußgeldbescheid.
Polizei
Polizeimeister M nahm einen Verkehrsunfall auf Ein weiterer PKW fuhr in die Unfallstelle Kollege M wurde verletzt Krankenhausaufenthalt 32 Tage.
Die GUV/FAKULTA zahlte 600 Euro Krankenhaustagegeld.
Krankenschwester
Eine Krankenschwester verabreichte einem Patienten irrtümlich ein falsches Medikament. Es kam zu Komplikationen. Der Patient forderte Schadenersatz. Es wurden Forderungen gegen die Krankenschwester geltend gemacht.
Auch in diesem Fall würde die GUV/FAKULTA die Arbeitnehmerin unterstützen.
Altenpflege
Altenpflegerin M fuhr mit ihrem Dienstwagen zu einem Patienten Bedingt durch Termindruck übersah sie ein Stoppschild. Es kam zu einem Unfall. Kollegin M wurde von ihrem Arbeitgeber mit 1.750 Euro in Regress genommen. Mit ihrem Betriebsrat und ihrer Gewerkschaft ver.di wehrte sie sich. Es fand ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht statt. Die Kollegin musste noch 250 Euro Schadenersatz zahlen.
ver.di übernahm die Kosten für den Arbeitsgerichtsprozess. Die GUV/FAKULTA unterstützte mit 242 Euro Schadenersatzbeihilfe.
Computerschaden
Kollegin L. verschüttete Kaffee über eine Computertastatur. Durch Kurzschluss entstand ein Schaden am Rechner und die Tastatur musste ersetzt werden. Bis der Schaden behoben war, konnte der Arbeitsplatz mehrere Stunden nicht benutzt werden. Der Arbeitgeber nahm die Kollegin mit 200 Euro in Regress.
Die GUV/FAKULTA unterstützte sie mit 180 Euro Schadenersatzbeihilfe.
Laptop stürzte zu Boden
Kollege R. war auf dem Weg zu einem Kundengespräch und legte seinen Laptop kurz aufs Autodach, um die Tür zu öffnen. Doch im Stress fuhr er los – und der Laptop stürzte zu Boden. Totalschaden.
Der Arbeitgeber forderte 1.600 Euro, nach einem Vergleich musste R. 700 Euro zahlen. Die Gewerkschaft übernahm den Rechtsschutz, die GUV/FAKULTA half mit 672 Euro.
Dienstschlüssel verloren
Kollege K. verlor seinen Dienstschlüssel – mit teuren Folgen. Der Arbeitgeber sah sich gezwungen, die Schließanlage auszutauschen, und nahm K. mit 2.000 Euro in Regress.
Zum Glück war K. abgesichert: Die GUV/FAKULTA unterstützte ihn mit einer Schadenersatzbeihilfe in Höhe von 1.920 Euro. Ein eindrucksvolles Beispiel dafür, wie wichtig diese solidarische Absicherung im Berufsalltag sein kann – gerade in Fällen, in denen ein kleiner Fehler schnell teuer wird.
Falschberatung
Der DAX sinkt unter 6000 Punkte Das Zertifikat DAX-Anleihe 2009 verliert 40% seines Werts Kunde M verklagt die Bank beim Amtsgericht wegen Falschberatung auf Schadenersatz. Das Amtsgericht stellt fest, dass es eine Falschberatung gab und die Bank dem Kunden 40 000 Euro Schadenersatz zahlen muss. Die Bank verlangt Schadensersatz vom Kundenberater ver.di gibt W Rechtsschutz Das Arbeitsgericht verurteilt W zu einer Regresszahlung in erheblicher Höhe.
Wäre der Kollege Mitglied der GUV/FAKULTA, hätte diese ihn finanziell unterstützt.
Geldtransport
Geldtransporteur K überschritt mit seinem Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Er erhielt einen Bußgeldbescheid über 600 Euro.
ver.di übernahm die Kosten für den Rechtsschutz. Die GUV/FAKULTA zahlte 289 Euro Notfallunterstützung zur Abwendung einer wirtschaftlichen Notlage.
Schadensersatzbeihilfe
Chemiefacharbeiter M. schließt beim Entladen von Säure den Entladeschlauch falsch an. Dadurch gelangt Schwefelsäure ins Freie. Der Arbeitgeber fordert von dem Kollegen Schadenersatz.
In diesem Fall würde die GUV/FAKULTA den Kollegen mit einer Schadenersatzbeihilfe unterstützen.
Kesselwagen
Beim Kuppeln von Kesselwagen stellte Kollege H fest, dass ein Wagen undicht war. Durch austretendes Gefahrgut bekam Kollege H Atemnot und klagte über Kopfschmerzen. Er kam zur Beobachtung drei Tage ins Krankenhaus.
Die GUV/FAKULTA zahlte an den Kollegen 310 Euro Krankenhaustagegeld
Passprobleme
Eine Flugbegleiterin führte entgegen der einschlägigen Dienstvorschrift keinen Reisepass mit sich. Strafe für die Fluggesellschaft 3.000 Dollar (ca 2.265 Euro). Die Kollegin wurde auf Schadenersatz verklagt
Als Mitglied der GUV/FAKULTA bekäme sie eine Schadenersatzbeihilfe in Höhe von ca. 2.000 Euro.
Enteisung
Ein in der Wartungsabteilung eines Flughafens angestellter Arbeiter, erhielt den Auftrag, mit einem 30t schweren Spezialfahrzeug auf dem Flughafengelände Enteisungsarbeiten durchzuführen. Auf der Fahr schlief er kurz ein. Das Fahrzeug kam von der Fahrbahn ab, streifte einen Lichtmast und durchbrach den Begrenzungszaun des Flughafens. Es entstand ein Sachschaden von 75.000 Euro .Der Haftungsanteil des Arbeitsnehmers wurde letztinstanzlich mit 10.000 Euro bestätigt.
Der Kollege war kein Mitglied der GUV/FAKULTA. Wir hätten ca. 9.000 Euro bezahlt.
Passagiertreppe
Ein Vorfeldmitarbeiter des Flughafens beschädigte beim Rückwärtsfahren der Passagiertreppe ein Flughafenfahrzeug. Der Arbeitgeber nahm seinen Mitarbeiter für den hierdurch entstandenen Schaden in Regress.
Die GUV/FAKULTA unterstützte den Kollegen mit einer Schadenersatzbeihilfe.
Gepäckabfertiger
Gepäckabfertiger X. fuhr mit dem Schlepper gegen eine Fluggastbrücke und kam verletzt ins Krankenhaus. Der Arbeitgeber nahm ihn für die Schäden mit 9.300 € in Regress.
Die GUV/FAKULTA unterstützte X. mit 600 € Krankenhaustagegeld, 1.417€ Verletztengeld und 8.500 € Schadensersatzbeihilfe.
Pushbackfahrzeug
Kollege X. fuhr sein Pushbackfahrzeug ohne Absicherung rückwärts und verletzte einen Vorfeldarbeiter. Das Strafverfahren wurde gegen Zahlung einer Auflage von 2.300 Euro eingestellt.
Die GUV/FAKULTA erkannte eine wirtschaftliche Notlage und Unterstütze den Kollegen mit 1.250 Euro.