Einige Schadensbeispiele sortiert nach verschiedenen Bereichen.
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Schadenbeispiele
Serien-E-Mail verschickt
Kollegin B versendet eine dienstliche E-Mail mit privaten und betrieblichen personenbezogenen Mailadressen Diese schreibt sie anstatt in das „BCC“-Feld in das offene Feld „CC“ Damit sind sie für alle Empfänger sichtbar. Ein Empfänger beschwert sich bei der Aufsichtsbehörde, die letztendlich ein Bußgeld gegen die Firma verhängt Der Arbeitgeber nimmt die Kollegin in Regress.
Die GUV/FAKULTA würde die Kollegin in einem solchen Fall mit einer Schadenersatzbeihilfe unterstützen.
USB-Stick verloren
Kollege F. verlor einen Datenstick. Er enthielt persönliche Kundendaten und war nicht gegen fremden Zugriff gesichert. Er wurde gefunden und der Aufsichtsbehörde übergeben. Diese ermittelte den verantwortlichen Betrieb und verhängte ein Bußgeld gegen den Arbeitgeber. Die Geschäftsführung nahm den Kollegen in Regress.
Dies wäre ein Leistungsfall für die GUV/FAKULTA.
Beinbruch
Kraftfahrer D stürzte von seinem LKW und zog sich einen Beinbruch zu Krankenhausaufenthalt 24 Tag.
Die GUV/FAKULTA zahlte 520 Euro Krankenhaustagegeld.
Schmerzensgeld
Kraftfahrer N entlud seinen LKW auf einem fremden Betriebshof. Durch Unachtsamkeit eines Gabelstaplerfahrers wurde er verletzt. Nach mehreren Gerichtsinstanzen erhielt er 25.000 Euro Schmerzensgeld.
Die GUV/FAKULTA zahlte rd. 11.250 Euro Rechtsanwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten.
Verladerampe
Kollege K stieß beim Abfahren von der Verladerampe mit der rechten Seite des Kofferaufbaus seines LKW gegen einen Lagerschuppen. Der Schaden betrug insgesamt 5.380 Euro. ver.di übernahm die Kosten für den Rechtsschutz. Kollege K musste noch 2.914 Euro Schadenersatz zahlen.
Die GUV/FAKULTA zahlte 2.797 Euro Schadenersatzbeihilfe.
Umgekippt
Ein LKW kippte beim Befahren einer steilen Kurve um. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 22.000 Euro. Der Arbeitgeber nahm den Fahrer mit 1.750 Euro in Regress
Die GUV/FAKULTA unterstützte mit 1.610 Euro Schadenersatzbeihilfe.
Unfall
Kollege K fuhr mit seinem Dienstwagen zu einer Einsatzstelle. Es kam zu einem Unfall Gegen Zahlung einer Auflage von 1.870 Euro wurde das Verfahren eingestellt.
Der Kollege geriet dadurch in witschaftliche Notlage. Die GUV/FAKULTA zahlte 922 Euro Notfallunterstützung.
Unfall
Betriebsrätin M war mit einem Firmenfahrzeug auf dem Weg zum Zweigwerk. Durch eine Unachtsamkeit verursachte sie einen Unfall. Es entstand ein Sachschaden von rund 7.500 Euro Die Kaskoversicherung regulierte den Schaden und forderte das Geld zurück Das Arbeitsgericht verurteilte die Kollegin zu 5.000 Euro Schadenersatz. Außerdem musste sie noch 250 Euro Bußgeld bezahlen. Die Gewerkschaft übernahm die Kosten für den Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren.
Die GUV/FAKULTA übernahm die Kosten im Strafverfahren. Sie zahlte an Kollegin M. außerdem 4.750 Euro Schaden- ersatzbeihilfe und 112,50 Euro Notfallunterstützung, zur Abwendung ihrer wirtschaftlichen Notlage.
Falsch getankt
Kollege F betankte seinen Dienst- PKW mit Benzin statt mit Diesel Der Arbeitgeber nahm den Kollegen in voller Höhe mit 3.100 Euro in Regress. Der Kollege wehrte sich. Nach einem Vergleich musste der Kollege noch 1.550 Euro bezahlen
Die GUV/FAKULTA unterstützte mit 1.440 Euro Schadenersatzbeihilfe.
Weiche
Kollege D übersah eine nicht korrekt anliegende Weiche und das „gesperrt“ zeigende Fahrsignal . Infolge der anschließenden Entgleisung entstand hoher Sachschaden. An dem verbleibenden Eigenschaden des Arbeitgebers von über 40.000 Euro wurde Kollege D mit einem Monatsbruttoeinkommen zum Regress herangezogen.
Die GUV/FAKULTA unterstützte den Kollegen mit 1.990 Euro Schadenersatzbeihilfe.
Kuppeln
Beim Abkuppeln eines Waggons von einer Einheit versäumte Kollege S den Wagen ausreichend zu sichern. Dadurch setzte sich der Waggon selbstständig in Bewegung und prallte gegen einen Prellbock. Es entstand ein Schaden in Höhe von 3.500 Euro Kollege S wurde mit 700 Euro in Regress genommen.
Die GUV/FAKULTA unterstützte den Kollegen mit 672 Euro Schadenersatzbeihilfe.
Prellbock
Triebwagenführer C fuhr gegen einen Prellbock und verursachte einen Sachschaden in Höhe von 110.000 Euro. Kollege C wurde wegen fahrlässiger Gefährung des Schienenverkehrs zu 3.000 Euro verurteilt.
Die GUV/FAKULTA gewährte ihm einen Notfallunterstützung in Höhe von 1.600 Euro zur Vermeidung einer wirtschaftlichen Notlage.
Rangieren
Während einer Rangiertätigkeit verursachte Kollege Z bei einer Privatbahn durch eine Fahrlässigkeit einen Schaden von 17.500 Euro Der Arbeitgeber forderte unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse 2.600 Euro Regress.
Der Kollege war nicht Mitglied der GUV/FAKULTA. Sie hätte ihn mit einem Betrag von ca. 2.344 Euro unterstützt.
Unfallflucht
Busfahrer F wurde beschuldigt, sich angeblich von einem Unfallort unerlaubt entfernt zu haben. Gegen Zahlung einer Auflage von 600 Euro wurde das Verfahren eingestellt.
Die GUV/FAKULTA zahlte 287 Euro Notfallunterstützung, zur Abwendung einer wirtschaftlichen Notlage.
Haltestellenbremse
Busfahrer W. aus D. hatte die Haltestellenbremse gelöst. Der Bus rollte auf den vor ihm stehenden Bus auf. Es entstand ein Schaden in Höhe von über 4.800 Euro. Kollege W. wurde mit 2.500 Euro in Regress genommen.
Die GUV/FAKULTA unterstützte mit 2.300 Euro Schadenersatzbeihilfe.
PKW beschädigt
Busfahrer H beschädigte mit dem Gelenkbus im Vorbeifahren einen PKW In der Hauptverhandlung wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.
Die GUV/FAKULTA übernahm 532 Euro Rechtsanwaltskosten.
Unfall
Kollege M verursachte beim Überqueren einer öffentlichen Straße mit seinem Stapler einen Unfall. Gegen Zahlung einer Auflage von 800 Euro wurde das Verfahren eingestell.
Die GUV/FAKULTA zahlte 387 Euro Notfallunterstützung zur Abwendung seiner wirtschaftlichen Notlage.
Sachschaden
Kollege L fuhr beim Entladen eines LKW mit dem Stapler rückwärts gegen eine Wand. Es entstand ein beträchtlicher Schaden. Regressforderung: 600 Euro
Die GUV/FAKULTA unterstützte mit 576 Euro Schadenersatzbeihilfe.
Anleger
Kollegen T wurde vorgeworfen, mit seinem Schiffsverband einen Anleger abgerissen zu haben. Nach Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro wurde das Verfahren eingestellt
Die GUV/FAKULTA zahlte 487 Euro Notfallunterstützung zur Abwendung seiner wirtschaftlichen Notlage.
Grundberührung
Kollege H ist Schiffsführer Nach einer Grundberührung wurde das Schiff leck. Es trat Wasser ein. Der Gesamtschaden betrug weit über 9 000 Euro Die Reederei forderte 2 500 Euro Regres.
Die GUV/FAKULTA unterstützte mit 2.400 Euro Schadenersatzbeihilfe.
Verlorene Dienstschlüssel
Kundenberater S verlor seinen Dienstschlüssel Schaden für eine neue Schließanlage 20.000 Euro. Der Arbeitgeber verlangte Schadenersatz ver.di erteilte Rechtsschutz Der Kollege musste dennoch 10.000 Euro zahlen.
Die GUV/FAKULTA unterstützte den Kollegen mit 9.200 Euro Schadenersatzbeihilfe.
Sturz
Kollegin S war als Entladerin in einem Paketzentrum beschäftigt. Ein Fahrer fuhr beim Zurücksetzen eine Stelze des Containers um. Sie stürzte eineinhalb Meter tief aus dem Koffer und wurde wegen einer schweren Kopfverletzung voll erwerbsunfähig.
Leider war sie nicht Mitglied der GUV/FAKULTA. In diesem Fall hätte ihr die GUV/FAKULTA ein Krankenhaustagegeld und eine Unterstützung bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gewährt. Insgesamt eine Summe von 12.480 Euro.
Handbremse
Postzustellerin G zog beim Parken die Handbremse nicht richtig fest Das Auto rollte auf ein vor ihr stehendes Fahrzeug auf. Der Arbeitgeber nahm Kollegin G für den Schaden am Dienstfahrzeug mit 2.305 Euro in Regress ver.di übernahm die Kosten für den Rechtsschutz.
Die GUV/FAKULTA zahlte 2.120 Euro Schadenersatzbeihilfe.
Falsch getankt
Kollege F ist Auszubildender im zweiten Ausbildungsjahr Er betankte ein Zustellfahrzeug mit Benzin, anstatt mit Diesel. Es entstand ein hoher Sachschaden. Nachdem sich der Betriebsrat und verdi eingeschaltet hatten, wurde die Forderung des Arbeitgebers auf 400 Euro reduziert.
Die GUV/FAKULTA unterstützte den Kollegen mit 360 Euro Schadenersatzbeihilfe.
Verkehrsunfall
Paketzusteller D missachtete die Vorfahrt eines Radfahrers und verursachte einen Unfall mit Sach- und Personenschaden. Gegen Zahlung einer Auflage von 250 Euro wurde das Verfahren eingestell.
Die GUV/FAKULTA zahlte 225 Euro Notfallunterstützung zur Abwendung seiner wirtschaftlichen Notlage.
Stahlrohre
Beim Verladen von Stahlrohren hob Kollege H ein Bündel an und übersah dabei einen Mitarbeiter. Dieser wurde verletzt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen Zahlung von 2 000 Euro ein.
Die GUV/FAKULTA unterstützte den Kollegen H. mit 1.100 Euro Notfallunterstützung.
Umgekippt
Beim Ausbaggern einer Baugrube kippte Baumaschinist L. mit seinem Bagger um. Gesamtschaden 16.362 Euro. Vor dem Arbeitsgericht wurde Kollege L. zu einem Schadenersatz in Höhe von 5.625 Euro verurteilt.
Die GUV/FAKULTA unterstützte mit 5.400 Euro Schadenersatzbeihilfe.
Radfahrer
In der Nacht fuhr ein Radfahrer in eine angeblich ungenügend abgesicherte Baustelle und verletzte sich. Er erstattete Anzeige. Verantwortlich war hier der zuständige Bauleiter. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldbuße von 250 Euro eingestellt.
Die GUV/FAKULTA zahlte 225 Euro Notfallunterstützung zur Abwendung einer wirtschaftlichen Notlage.
Testlauf
Im Werk eines Automobilzulieferers kam es durch einen missglückten Testlauf der Filteranlage zu einer Explosion. Sieben Beschäftigte wurden verletzt.
Die GUV/FAKULTA unterstütze ihre Mitglieder mit dem Krankenhaustagegeld in Höhe von 330 Euro.
Elektrik
Zwei junge Elektriker reparierten eine Anlage in einem Wohnhaus. Am darauffolgenden Tag kam es zu einem Brand. Verletzt wurde zum Glück niemand. Das Verfahren mit dem Vorwurf der Brandstiftung wurde gegen eine Auflage von 2.000 Euro eingestellt.
Leider war nur ein Kollege Mitglied der GUV/FAKULTA. Unser Mitglied erhielt 1.100 Euro Notfallunterstützung zur Abwendung seiner wirtschaftlichen Notlage.
Heizung
Nach Schweißarbeiten befüllte ein Heizungsmonteur die Heizungsanlage mit Wasser und öffnete die Absperrschieber, damit die gesamte Heizungsanlage mit Wasser befüllt wird. Dabei kam es zu Wasseraustritten, da in einigen Räumen keine Heizkörper montiert waren und die montierten Thermostate offen standen. Der Kollege wurde vom Arbeitgeber mit 2.472,54 Euro in Regress genommen.
Als GUV/FAKULTA-Mitglied hätte der Kollege mit 2.225 Euro Unterstützung rechnen können.
Unfall
Kollege D fuhr mit dem Müllfahrzeug rückwärts. Dabei verursachte er einen Unfall. Kollege D erhielt einen Strafbefehl über 600 Euro.
ver.di gewährte Rechtsschutz. Die GUV/FAKULTA zahlte 375 Euro Notfallunterstützung zur Abwendung seiner wirtschaftlichen Notlage.
Gebäudereinigung
Ein Gebäudereiniger hatte den Auftrag, die Glasscheiben eines Bürokomplexes zu reinigen. Bei der Abnahme fällt auf, dass alle Scheiben zerkratzt sind. Bei den Scheiben handelt es sich um Einscheibensicherheitsglas. Es entstand ein beträchtlicher Schaden. Der Kollege wurde in Regress genommen.
Ein Fall für die GUV/FAKULTA.
Sammelfahrzeug
Kollege H. aus D. fuhr mit dem Abfallsammelfahrzeug auf einen Hof. Durch Unachtsamkeit wurde die Fahrerkabine erheblich beschädigt. Der Schaden betrug über 10.000 Euro. Koll. H. wurde mit 1.000 Euro in Regress genommen.
Die GUV/FAKULTA unterstützte mit 960 Euro Schadenersatzbeihilfe.
Kindergarten
In einem Kindergarten kam es zu einem Unfall. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen die Erzieherin wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Die Erzieherin musste eine Geldstrafe bezahlen.
Ein Fall für die GUV/FAKULTA.
Polizei
Polizeimeister M nahm einen Verkehrsunfall auf Ein weiterer PKW fuhr in die Unfallstelle Kollege M wurde verletzt Krankenhausaufenthalt 32 Tage.
Die GUV/FAKULTA zahlte 600 Euro Krankenhaustagegeld.
Rettungshelfer
Rettungshelfer L fuhr mit Sondersignal in einen Kreuzungsbereich. Es kam zu einem Unfall und einem anschließenden Verfahren, welches eingestellt wurde.
ver.di übernahm den Rechtsschutz. Die GUV/FAKULTA unterstützte ihn mit einer Notfallunterstützung bei seinem Bußgeldbescheid.
Löschfahrzeug
Feuerwehrmann G der Berufsfeuerwehr in S wendete ein Lösch- fahrzeug auf einer Wiese. Hierbei sank das Fahrzeug ein. Bevor es geborgen werden konnte, musste es entleert werden. Der Arbeitgeber des Feuerwehrmanns nahm diesen für den verursachten Schaden mit 550 Euro in Regress.
Die GUV/FAKULTA unterstützte den Kollegen mit 517 Euro Schadenersatzbeihilfe.
Unfall
Rettungsassistent B fuhr mit Sondersignal zu einem Einsatz. Wegen starken Verkehrs musste er über den Fußweg fahren. Dabei rammte er einen Vorwegweiser. Es entstand erheblicher Sachschaden am Einsatzfahrzeug Das DRK nahm Kollegen B in Höhe der Selbstbeteiligung mit 500 Euro in Regress.
Die GUV/FAKULTA unterstützte mit 460 Euro Schadenersatzbeihilfe.
Altenpflege
Altenpflegerin M fuhr mit ihrem Dienstwagen zu einem Patienten Bedingt durch Termindruck übersah sie ein Stoppschild. Es kam zu einem Unfall. Kollegin M wurde von ihrem Arbeitgeber mit 1.750 Euro in Regress genommen. Mit ihrem Betriebsrat und ihrer Gewerkschaft ver.di wehrte sie sich. Es fand ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht statt. Die Kollegin musste noch 250 Euro Schadenersatz zahlen.
ver.di übernahm die Kosten für den Arbeitsgerichtsprozess. Die GUV/FAKULTA unterstützte mit 242 Euro Schadenersatzbeihilfe.
Krankenschwester
Eine Krankenschwester verabreichte einem Patienten irrtümlich ein falsches Medikament. Es kam zu Komplikationen. Der Patient forderte Schadenersatz. Es wurden Forderungen gegen die Krankenschwester geltend gemacht.
Auch in diesem Fall würde die GUV/FAKULTA die Arbeitnehmerin unterstützen.
Laptop
Kollege R fuhr mit seinem Dienstwagen zu einem Kundengespräch. Um die Autotür aufzuschließen, legte er seinen Laptop auf dem Autodach ab. Der Kollege war im Zeitdruck und fuhr los. Er lies das Gerät dabei auf dem Autodach liegen, welches beim Anfahren herunterfiel. Der Rechner wurde schwer beschädigt und war nicht mehr zu gebrauchen. Der Arbeitgeber nahm ihn mit 1 600 Euro in Regress. Der Kollege wehrte sich und musste nach einem Vergleich 700 Euro zahlen.
Die Gewerkschaft übernahm den Rechtsschutz. Die GUV/FAKULTA unterstützte ihn mit 672 Euro.
Computerschaden
Kollegin L. verschüttete Kaffee über eine Computertastatur. Durch Kurzschluss entstand ein Schaden am Rechner und die Tastatur musste ersetzt werden. Bis der Schaden behoben war, konnte der Arbeitsplatz mehrere Stunden nicht benutzt werden. Der Arbeitgeber nahm die Kollegin mit 200 Euro in Regress.
Die GUV/FAKULTA unterstützte sie mit 180 Euro Schadenersatzbeihilfe.
Kesselwagen
Beim Kuppeln von Kesselwagen stellte Kollege H fest, dass ein Wagen undicht war. Durch austretendes Gefahrgut bekam Kollege H Atemnot und klagte über Kopfschmerzen. Er kam zur Beobachtung drei Tage ins Krankenhaus.
Die GUV/FAKULTA zahlte an den Kollegen 310 Euro Krankenhaustagegeld
Schadensersatzbeihilfe
Chemiefacharbeiter M. schließt beim Entladen von Säure den Entladeschlauch falsch an. Dadurch gelangt Schwefelsäure ins Freie. Der Arbeitgeber fordert von dem Kollegen Schadenersatz.
In diesem Fall würde die GUV/FAKULTA den Kollegen mit einer Schadenersatzbeihilfe unterstützen.
Passagiertreppe
Ein Vorfeldmitarbeiter des Flughafens beschädigte beim Rückwärtsfahren der Passagiertreppe ein Flughafenfahrzeug. Der Arbeitgeber nahm seinen Mitarbeiter für den hierdurch entstandenen Schaden in Regress.
Die GUV/FAKULTA unterstützte den Kollegen mit einer Schadenersatzbeihilfe.
Entseisung
Ein in der Wartungsabteilung eines Flughafens angestellter Arbeiter, erhielt den Auftrag, mit einem 30t schweren Spezialfahrzeug auf dem Flughafengelände Enteisungsarbeiten durchzuführen. Auf der Fahr schlief er kurz ein. Das Fahrzeug kam von der Fahrbahn ab, streifte einen Lichtmast und durchbrach den Begrenzungszaun des Flughafens. Es entstand ein Sachschaden von 75.000 Euro .Der Haftungsanteil des Arbeitsnehmers wurde letztinstanzlich mit 10.000 Euro bestätigt.
Der Kollege war kein Mitglied der GUV/FAKULTA. Wir hätten ca. 9.000 Euro bezahlt.
Passprobleme
Eine Flugbegleiterin führte entgegen der einschlägigen Dienstvorschrift keinen Reisepass mit sich. Strafe für die Fluggesellschaft 3.000 Dollar (ca 2.265 Euro). Die Kollegin wurde auf Schadenersatz verklagt
Als Mitglied der GUV/FAKULTA bekäme sie eine Schadenersatzbeihilfe in Höhe von ca. 2.000 Euro.
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