Plötzlich ist es passiert. Einen Moment unaufmerksam und schon ist ein Schaden entstanden. Man wird zur Kasse gebeten. Weil Beschäftigte immer öfter auf Geld sitzenbleiben, das ihnen niemand ersetzt, wurde die GUV/FAKULTA gegründet. Schon 1910!
Die "Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften" ist keine Versicherung. Sie ist eine Einrichtung der Gewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund. Die GUV/FAKULTA schützt ihre Mitglieder gegen Risiken bei beruflicher Tätigkeit, auf Arbeitswegen und Wegen zu gewerkschaftlichen Veranstaltungen.
Ab 2023: das Verletztengeld.
Erleidest du einen Unfall und bist länger arbeitsunfähig, endet nach 6 Wochen die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. An deren Stelle tritt ein gesetzliches Verletztengeld. Dann hast du etwa 80% deines Arbeitsentgeltes zur Verfügung. Wir helfen dir, deinen Lebensstandard und ggf. den deiner Familie zu sichern. Und das bis zu 400 Tage lang, wenn es nötig ist. Von uns bekommst du 12 € pro Tag.
Selbstbehalt
Unterstützung durch Übernahme des Selbstbehaltes bei bestehender Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung pro Schadensfall einmalig bis maximal 300 Euro bei Wegeunfällen sowie bei Unfällen auf dem Weg zu und von gewerkschaftlichen Veranstaltungen und der damit verbundenen Nutzung eines Privatfahrzeugs.
Schlüsselverlust
Schadensersatzbeihilfe je nach Lage des Einzelfalles bei Abhandenkommen von Dienstschlüsseln. Voraussetzung hierfür ist eine begründete Regressnahme durch den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn. Die Leistungsobergrenze ist von 100.000 Euro auf 150.000 Euro gestiegen.
Schadenersatzbeihilfe
Schadenersatzbeihilfe, je nach Lage des Einzelfalles, bei arbeits- oder beamtenrechtlich begründeter Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber oder Dienstherrn. Dies gilt auch bei Schäden an Dienstfahrzeugen, soweit anderweitiger Versicherungsschutz nicht vorrangig in Anspruch zu nehmen ist. Darüber hinaus bei Schädigung Dritter und Eintritt von Umweltschäden.
Wirtschaftliche Notlage
Unterstützung bei wirtschaftlicher Notlage infolge eines Schadensfalles, je nach Lage des Einzelfalles.
Rechtsschutz
Rechtsschutz in Angelegenheiten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts.
Rechtsschutz
Rechtsschutz in Zivilverfahren zur Durchsetzung eigener Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche, Rechtsschutz in Zivilverfahren zur Abwehr unberechtigter Forderungen, sofern keine Haftpflichtversicherung einstandspflichtig ist.
Krankenhausaufenthalt
Unterstützung bei Krankenhausaufenthalt aufgrund eines Arbeitsunfalls.
Erwerbsunfähigkeit
Unterstützung bei Erwerbsunfähigkeit als Folge eines Arbeits- bzw. Dienstunfalls.
Haftunterstützung
Unterstützung bei Haft eines GUV/FAKULTA-Mitglieds.
Todesfallunterstützung
Unterstützung der Hinterbliebenen nach Unfalltod des Mitgliedes im Rahmen eines Arbeits- bzw. Dienstunfalls.
In unserer Unterstützungsordnung findest du weitergehende Informationen.