Plötzlich ist es passiert. Einen Moment unaufmerksam und schon ist ein Schaden entstanden. Man wird zur Kasse gebeten. Weil Beschäftigte immer öfter auf Geld sitzenbleiben, das ihnen niemand ersetzt, wurde die GUV/FAKULTA gegründet. Schon 1910!
Die "Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften" ist keine Versicherung. Sie ist eine Einrichtung der Einzelgewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund.
Die Mitglieder schützen sich damit gegen Risiken bei beruflicher und dienstlicher Tätigkeit
Selbstbehalt

Unterstützung durch Übernahme des Selbstbehaltes bei bestehender Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung pro Schadensfall einmalig bis maximal 300 Euro bei Wegeunfällen sowie bei Unfällen auf dem Weg zu und von gewerkschaftlichen Veranstaltungen und der damit verbundenen Nutzung eines Privatfahrzeugs.
Schlüsselverlust

Schadensersatzbeihilfe je nach Lage des Einzelfalles bei Abhandenkommen von Dienstschlüsseln. Voraussetzung hierfür ist eine begründete Regressnahme durch den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn. Die Leistungsobergrenze ist von 100.000 Euro auf 150.000 Euro gestiegen.
Schadenersatzbeihilfe

Schadenersatzbeihilfe, je nach Lage des Einzelfalles, bei arbeits- oder beamtenrechtlich begründeter Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber oder Dienstherrn. Dies gilt auch bei Schäden an Dienstfahrzeugen, soweit anderweitiger Versicherungsschutz nicht vorrangig in Anspruch zu nehmen ist. Darüber hinaus bei Schädigung Dritter und Eintritt von Umweltschäden.
Wirtschaftliche Notlage

Unterstützung bei wirtschaftlicher Notlage infolge eines Schadensfalles, je nach Lage des Einzelfalles.
Rechtsschutz

Rechtsschutz in Zivilverfahren zur Durchsetzung eigener Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche, Rechtsschutz in Zivilverfahren zur Abwehr unberechtigter Forderungen, sofern keine Haftpflichtversicherung einstandspflichtig ist.
Krankenhausaufenthalt

Unterstützung bei Krankenhausaufenthalt aufgrund eines Arbeitsunfalls
Berufsunfähigkeit

Unterstützung bei Eintritt von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit als Folge eines Arbeits- bzw. Dienstunfalls
Todesfallunterstützung

Unterstützung der Hinterbliebenen nach Unfalltod des Mitgliedes im Rahmen eines Arbeits- bzw. Dienstunfalls.
In unserer Unterstützungsordnung findest du weitergehende Informationen.