Die Vorlage von Belegen für Mitgliedsbeiträge ist nicht mehr notwendig. Sollte das Amt einen Nachweis einfordern, genügt der Kontoauszug oder ein Überweisungsbeleg.
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Was kann ich tun, wenn mich der Beruf überfordert? Wir hatten Gelegenheit, unser Fachwissen in der Stuttgarter Zeitung einzubringen. Das tun wir gerne auch bei euch. Fordert uns an!