Wenn du wärend der der Tarifrunde Öffentlicher Dienst Mitglied in der GUV/FAKULTA wird, zahlst du die ersten 6 Monate keinen GUV/FAKULTA-Beitrag - bei sofortigem Schutz!
Die Vorlage von Belegen für Mitgliedsbeiträge ist nicht mehr notwendig. Sollte das Amt einen Nachweis einfordern, genügt der Kontoauszug oder ein Überweisungsbeleg.
Die Überlastungsanzeige - jetzt einen unserer Fachleute anfordern
Was kann ich tun, wenn mich der Beruf überfordert? Wir hatten Gelegenheit, unser Fachwissen in der Stuttgarter Zeitung einzubringen. Das tun wir gerne auch bei euch. Fordert uns an!
Schon gewusst? Uns gibt es schon seit 1910! Für alle Geschichtsinteressierten haben wir etwas Besonderes: unser Buch 100 Jahre Solidarität. Eine kurzweilige Reise durch die Zeit.